Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 

 


Büroweg - zur Kenntnis -:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architektin Katharina Ovens-Brown, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.04.2019, wurde am 06.05.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Die Genehmigungsfreistellung bezieht sich auch auf den beiliegenden Freiflächengestaltungsplan.