Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 

 


Büroweg - zur Kenntnis -:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Peter Heilmaier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.04.2019, wurde am 06.05.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 64 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Hinweis:

Auf dem Nachbargrundstück (Fl.Nr. 1388 / 4) ist ein Baum zum Erhalt festgesetzt. Dieser darf durch die Baumaßnahme (z. B. beim Bau des Carports) nicht geschädigt werden!