Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsperger, GR Deschler


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Architekten Kutschker Leischner Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2019, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt:

 

 

  1. Fügt sich die geplante Neuerrichtung eines Einfamilienhauses wie im beiliegenden Plan dargestellt gemäß §34 Baugesetzbuch in die Umgebung ein? (siehe hierzu Grundstücke FI.Nr. 1171/10 und FI.Nr. 1171/5)

 

Ja.

 

  1. Ist die geplante überbaute Grundfläche von insgesamt 100 m2 genehmigungsfähig?

 

Ja.

 

  1. Ist die geplante Wandhöhe von 6,00 Meter gemessen über dem Schnittpunkt mit der natürlichen Geländeoberfläche an der jeweils aufgehenden Außenwand genehmigungsfähig?

 

Ja.

 

 

Beim Bauantrag sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten der Planung einzutragen.