Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Platzer, GRin Eiglsperger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen des Architekten Trautwein, Günther, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 21.06.2017, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 /
GAUTING, da hier nur Baulinien vorgegeben sind und den Zielsetzungen der
Bebauungspläne Nr. 132 und 181 / GAUTING in Aufstellung
Das Vorhaben fügt sich nach der Art der
Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch
das Vorhaben nicht berührt, da es sich um eine Nutzungsänderung innerhalb des
Bestandsgebäudes handelt.