Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Vom Antrag auf Isolierte Befreiung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.05.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage in Form eines Geräteschuppens nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46/GAUTING.

 

Da bereits mehrere Gartenhäuser errichtet wurden, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die erforderliche Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB kann befürwortet werden.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetati­onsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzu­sehen.