Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Vom Antrag auf Isolierte Befreiung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 13.05.2019, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage in Form eines Geräteschuppens
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46/GAUTING.
Da bereits mehrere
Gartenhäuser errichtet wurden, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt
und die erforderliche Ausnahme gem. § 31 Abs. 1 BauGB kann befürwortet werden.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und -
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen.