Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den

Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.04.2019, wird

eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen.

 

Die bereits bestehende Einfriedung ist zu entfernen.