Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den
Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 29.04.2019, wird
eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen.
Die bereits bestehende Einfriedung ist zu entfernen.