Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Vom Antrag auf Isolierte Befreiung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.05.2019, wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung einer Nebenanlage in Form eines
Gartenhauses / Geräteschuppens nicht den Festsetzungen des Bebauungs-
planes Nr. 41 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann befürwortet werden.
Es wird davon
ausgegangen, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
im
Bebauungsplanbereich sind bereits zahlreiche Nebengebäude vorhanden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke)
ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz
von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung - eine Begrünung vorzusehen.