Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 


Büroweg:         zur Kenntnis

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architektin Ovens-Brown Katharina, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.05.2019, wurde im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.