Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 


Büroweg – zur Kenntnisnahme -:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Kenny Friedl, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.05.2019, wurde am 11.06.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.