Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Rindermann


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Friedl Kenny, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.05.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Gebäudes außerhalb der Baugrenzen und abweichenden Gebäudetyps nicht den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 11 / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da in den nördlichen Grundstücksbereichen bereits Gebäude außerhalb der Baugrenzen vorhanden sind und auch Gebäude abweichend von den zulässigen Gebäudetypen errichtet wurden. Es wird deswegen davon ausgegangen, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Das Vorhaben fügt sich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße

hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu

versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten / Freiflächen.