Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Rindermann
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten, Friedl Kenny,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.05.2019,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Gebäudes außerhalb der
Baugrenzen und abweichenden Gebäudetyps nicht den Festsetzungen des einfachen
Bebauungsplanes Nr. 11 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da in den nördlichen
Grundstücksbereichen bereits Gebäude außerhalb der Baugrenzen vorhanden sind
und auch Gebäude abweichend von den zulässigen Gebäudetypen errichtet wurden.
Es wird deswegen davon ausgegangen, dass die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden.
Das Vorhaben fügt
sich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße
hin abzupflanzen.
Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen
in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten / Freiflächen.