Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten, Andreas Buchwinkler,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.05.2019,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und 2 sowie der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Grundfläche 1
und 2 werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitungen der Baugrenzen
(West-/Ostseite) werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt
werden. Es handelt sich nicht um eine Überschreitung im geringfügigen Ausmaß.