Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Andreas Buchwinkler, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.05.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und 2 sowie der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156 / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Grundfläche 1 und 2 werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitungen der Baugrenzen (West-/Ostseite) werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es handelt sich nicht um eine Überschreitung im geringfügigen Ausmaß.