Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck


Beschluss:

 

Von dem Tekturantrag nach den Plänen des Architekten Martin Wörmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.05.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung außerhalb des vorgegebenen Bauraums (Nord- und Ostseite) und Überschreitung der Wandhöhe auf der Südseite durch die Erker nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung des Bauraums wird befürwortet, da es bereits Abweichungen (Fl.Nr. 1301/28; Fl.Nr. 1301/29) im Bebauungsplangebiet gibt.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Wandhöhe wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch Zulassung der Zwerchgiebel würde eine dreigeschossige Wirkung des Gebäudes entstehen und von dem städtebaulichen Ziel des Bebauungsplanes (zweigeschossiger Gebäudetyp) abweichen.