Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Von dem Tekturantrag nach
den Plänen des Architekten Martin Wörmann,
mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.05.2019,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung
außerhalb des vorgegebenen Bauraums (Nord- und Ostseite) und Überschreitung der
Wandhöhe auf der Südseite durch die Erker nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 19 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs.
2 BauGB für die Überschreitung des Bauraums wird befürwortet, da es bereits Abweichungen (Fl.Nr. 1301/28; Fl.Nr. 1301/29)
im Bebauungsplangebiet gibt.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Wandhöhe wird
nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Durch Zulassung
der Zwerchgiebel würde eine dreigeschossige Wirkung des Gebäudes entstehen und
von dem städtebaulichen Ziel des Bebauungsplanes (zweigeschossiger Gebäudetyp)
abweichen.