Ein Bürger erkundigt sich, wie sich der zu erwartende Einwohnerzuwachs zusammensetze. Er fragt nach, wie viele Fremde von dem Bauvorhaben angezogen werden. Lt. seinem Kenntnisstand seien nur 30 % Gautinger Familien.

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass die Gemeinde nur auf den privaten Eigentümer keinen Einfluss bei der Belegung habe. Ein Belegungsrecht habe die Gemeinde hingegen bei der Vergabe der Wohnungen durch den Verband Wohnen. Auch bei der Vergabe durch das Kath. Siedlungswerk habe die Gemeinde teilweise ein Recht Bürger zu benennen.

Die Gemeinde habe viele Bürger auf der Warteliste, die sich eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt nicht leisten können.

Auf Nachfrage des Bürgers, welcher Mietpreis zu erwarten sei, teilt die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger mit, dass dieser an der unteren Bandbreite mit sozialer Bindung angesetzt werde.

 

Des Weiteren fragt der Bürger nach, ob es sich mit dem Bebauungsplan 100 um die letzte Verdichtung dieses Areals handele.

Die 1. Bürgermeisterin glaubt, dass keine weitere Verdichtung dieses Areals zu befürchten sei. Sie bittet jedoch zu bedenken, dass aufgrund des Bodenpreises, bezahlbarer Wohnraum durch Schaffung eines weiteren Stockwerks geschaffen werden könne; dies gelte insbesondere für das Kath. Siedlungswerk, den Verband Wohnen bzw. Wohnungen/Häuser, die die Gemeinde plane. Als gelungenes Beispiel für verdichtetes Familienwohnen sehe sie hier auch eine Wohnbebauung wie im Ackermannbogen in München.