Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GR Moser
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.06.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Von dem Antrag zur Schnittmaßnahme, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom
13.06.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung
ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu
pflanzen.
Das Vorhaben
entspricht wegen massiven Rückschnitts eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.