Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.05.2019, wird einer Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen.

 

Die bereits bestehende Einfriedung ist zu entfernen bzw. in der Höhe zu kürzen.