Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Platzer, GR Dr. Rüchardt, GR Jaquet, GRin Lüst


Beschluss:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Sigmund Speyerer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.06.2019, wird erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl, Abweichung der Firstrichtung, und Unterschreitung des Mindestabstands der Garage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 / STOCKDORF.

 

Den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt, da zahlreiche Bezugsfälle vorhanden sind (z.B. Fl.Nr. 1529 / 4, Fl.Nr. 1530 / 2, Fl.Nr. 1530 / 3).

 

Auf dem Grundstück ist je 300 qm Grundstücksfläche ein Baum bodenständiger Art zu pflanzen.

 

Einfriedungen sind als senkrechter Holzlattenzaun bis max. 1,30 m Höhe, Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.

 

Eine insektenfreundliche Bepflanzung der Grün-/Freiflächen wird empfohlen.