Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Platzer, GR Dr. Rüchardt, GR Jaquet, GRin Lüst
Beschluss:
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Sigmund Speyerer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.06.2019, wird erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl, Abweichung der Firstrichtung, und Unterschreitung des Mindestabstands der Garage nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 24 / STOCKDORF.
Den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt, da zahlreiche Bezugsfälle vorhanden sind (z.B. Fl.Nr. 1529 / 4, Fl.Nr. 1530 / 2, Fl.Nr. 1530 / 3).
Auf dem Grundstück ist je 300 qm Grundstücksfläche ein
Baum bodenständiger Art zu pflanzen.
Einfriedungen sind als senkrechter Holzlattenzaun
bis max. 1,30 m Höhe, Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.
Eine insektenfreundliche Bepflanzung der Grün-/Freiflächen wird empfohlen.