Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren
nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.07.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.