Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksa­che Ö 0894) vom 17.05.2019.

 

2.         Berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Anregungen folgender Behörden zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:

 

§     Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

§     Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

§     Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde

§     Bay. Landesamt für Denkmalpflege

 

3.         Die Anregungen der Verwaltung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 werden berücksichtigt.

 

4.         Die von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 vorgebrachten Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage teilweise berücksichtigt.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechend den Abwägungsbeschlüssen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 einschließlich Begrün­dung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs zulässig sind.