Sitzung: 23.07.2019 BA/072/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0894/XIV.WP
Beschlussvorschlag:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0894) vom 17.05.2019.
2. Berücksichtigt bzw. teilweise
berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Anregungen folgender
Behörden zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.
Nr. 907,
entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:
§ Landratsamt
Starnberg, Kreisbauamt
§ Landratsamt
Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde
§ Landratsamt
Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde
§ Bay. Landesamt für
Denkmalpflege
3. Die Anregungen der Verwaltung zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 werden
berücksichtigt.
4. Die von Seiten der Öffentlichkeit zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 vorgebrachten
Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser
Beschlussvorlage teilweise berücksichtigt.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den
entsprechend den Abwägungsbeschlüssen überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 46-6/GAUTING für den
Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 einschließlich Begründung gemäß § 13 a Abs. 1
Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen
und parallel hierzu gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs.
3 BauGB erneut die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. Der Zeitraum der
erneuten öffentlichen Auslegung wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird
bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des
Bebauungsplanentwurfs zulässig sind.