Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

GR Deschler gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 


Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0896) vom 19.07.2019.

 

2.         Zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

2.1       Kreisbauamt

2.2       IHK für München u. Oberbayern

2.3       Regionaler Planungsverband

2.4       Vodafone Kabel Deutschland

2.5       Wasserwirtschaftsamt Weilheim

2.6       Regierung v. Obb.

2.7       Staatl. Bauamt Weilheim

2.8       Gemeinde Krailling

2.9       AWISTA

2.10     Handwerkskammer

2.11     Würmtal-Zweckverband (Wasser)                                                  

2.12     Bayernets

2.13     Untere Naturschutzbehörde

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung  gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.                     Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen über die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB  durchzuführen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen der Unterlagen der 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting zulässig sind.