Sitzung: 23.07.2019 BA/072/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: Ö/0897/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0897) vom 19.07.2019.
2. Berücksichtigt bzw. teilweise
berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der
nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung
gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein
Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße, entsprechend den
Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:
2.1 Vodafone
Kabel Deutschland
2.2 Staatl.
Bauamt Weilheim
2.3 IHK für München und
Oberbayern
2.4 Regionaler
Planungsverband
2.5 Amt
für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten
2.6 Telekom
2.7 Kreisbauamt
2.8 Regierung
v. Obb.
2.9 Gemeinde
Krailling
2.10 Bayernets
2.11 Stadtwerke München,
Gasversorgung
2.12 AWISTA
2.13 Handwerkskammer
2.14 Untere
Straßenverkehrsbehörde
2.15 Würmtal-Zweckverband
(Wasser)
2.16 Gemeindeverwaltung Gauting
2.17 Untere
Naturschutzbehörde
2.18 Untere
Immissionsschutzbehörde
3. Es wird festgestellt, dass im Rahmen
der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder
Straße keine Anregungen vorgetragen worden sind.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den
überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet
zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich auszulegen und parallel hierzu die erneute Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
durchzuführen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung und der
erneuten Beteiligung der Behörden wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird
bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs
zulässig sind.