Sitzung: 20.08.2019 BA/073/XIV.WP
Lichtsignalanlage
Grubmühlerfeldstr. / Hauptplatz Gauting
Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass die Ampelanlage, die, derzeit an
der Einmündung der Grubmühlerfeldstraße in den Hauptplatz installiert ist,
nicht weiter in die Grubmühlerfeldstraße versetzt werden kann, um damit
Verbesserungen in der Verkehrsabwicklung in diesem Bereich zu erzielen.
Aufgrund der Lage unterirdischer Spartenleitungen ist eine Versetzung der
Ampelanlage nicht möglich. Darüber hinaus hat der Eigentümer eines benachbart
gelegenen Privatgrundstücks eine Versetzung der Ampelanlage auf sein Grundstück
abgelehnt.