Die Erste Bürgermeisterin berichtet, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 

 


Büroweg:       zur Kenntnis

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Pfaus Holger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.07.2019, wurde am 18.07.2019 erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.