Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Dr. Rüchardt, GR Eck
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten, Philipp Lehmann
mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.07.2019,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Bauens außerhalb des
Garagenbauraums nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 122-3 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung
gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung
berührt werden und es keine Bezugsfälle gibt.