Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architekten Heinz Peter Schwarzkopf,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.07.2019,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtens eines Gebäudes außerhalb der Baugrenzen und abweichenden Gebäudetyps nicht den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 11 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet, da in den nördlichen Grundstücksbereichen bereits Gebäude außerhalb der Baugrenzen vorhanden sind.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich des
abweichenden Gebäudetyps wird nicht befürwortet. Es gibt keine Gebäude in der
Umgebung mit Wandhöhen über 9,00 m.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden,
ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten / Freiflächen.