Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Heinz Peter Schwarzkopf, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.07.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtens eines Gebäudes außerhalb der Baugrenzen und abweichenden Gebäudetyps nicht den Festsetzungen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 11 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet, da in den nördlichen Grundstücksbereichen bereits Gebäude außerhalb der Baugrenzen vorhanden sind.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich des abweichenden Gebäudetyps wird nicht befürwortet. Es gibt keine Gebäude in der Umgebung mit Wandhöhen über 9,00 m.

 

Das Bauvorhaben erreicht eine Grundfläche von 352 m² zzgl. Terrassen, eine Firsthöhe von 13,19 m und eine E + 2 + TerrG Geschossigkeit.
Das Vorhaben fügt sich somit im Zusammenspiel Grundfläche – Geschossigkeit - Firsthöhe nicht in die Umgebungsbebauung ein.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten / Freiflächen.