Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der WSSA Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom19.07.2019, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für
die Abweichung der Dachneigung und Wandhöhe sind nicht erforderlich, da es sich
um bestandsbedingte Abweichungen handelt.
Die zulässige
Grenzbebauung wird bestandsbedingt überschritten.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Grün-/Freiflächen.