Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der WSSA Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom19.07.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Abweichung der Dachneigung und Wandhöhe sind nicht erforderlich, da es sich um bestandsbedingte Abweichungen handelt.

Die zulässige Grenzbebauung wird bestandsbedingt überschritten.

 

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu ver­sickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Grün-/Freiflächen.