Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Andreas Buchwinkler, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.08.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Baugrenzen (südwestlich) und der Grundfläche nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze wird befürwortet, da es sich um eine geringfügige Überschreitung (ca. 1 m) handelt bzw. die Überschreitung bereits bestandsbedingt durch das Vordach vorliegt.

 

Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Grundfläche wird zugestimmt, da es sich um eine bestandsbedingte Überschreitung durch die Vordächer handelt und die Errichtung des Wintergartens (unter dem Vordach) zu keiner Grundflächenmehrung führt. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.

 

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Grün- / Freiflächen.