Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den geänderten Plänen der Architektin Heike Hauser, mit Planungsdatum vom 19.07.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 2 nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Grundfläche 2 wird erteilt, da die Grundfläche durch die Zufahrt überschritten wird. Nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO darf die zulässige Grundfläche durch die Zufahrten bis zu 50 %, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, überschritten werden.