Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0910) vom 02.09.2019 zur Verlängerung der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 21/UNTERBRUNN
für einen Teilbereich der Hauptstraße Ecke Dorfstraße.
2. Die
Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1
Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) eine Satzung über die
Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 21/UNTERBRUNN für einen Teilbereich der
Hauptstraße Ecke Dorfstraße mit folgendem Inhalt:
Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
Nr. 21/UNTERBRUNN für einen Teilbereich der Hauptstraße Ecke Dorfstraße
§ 1
Gegenstand der Satzung
Die
mit ortsüblicher Bekanntmachung am 28.09.2017 in Kraft getretene Veränderungssperre
für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 21/ UNTERBRUNN
für einen Teilbereich der Hauptstraße Ecke Dorfstraße wird gemäß § 17 Abs.
1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
§ 2
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.