Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0910) vom 02.09.2019 zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 21/UNTER­BRUNN für einen Teilbereich der Hauptstraße Ecke Dorfstraße.

 

2.         Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) eine Satzung über die Verlän­gerung der Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Be­bauungsplans Nr. 21/UNTERBRUNN für einen Teilbereich der Hauptstraße Ecke Dorfstraße mit folgendem Inhalt:

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 21/UNTERBRUNN für einen Teilbereich der Hauptstraße Ecke Dorfstraße

 

§ 1

 

Gegenstand der Satzung

 

            Die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 28.09.2017 in Kraft getretene Verände­rungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 21/ UNTERBRUNN für einen Teilbereich der Hauptstraße Ecke Dorfstraße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

 

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

            Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.