Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

GRin Pahl begründet den Antrag und erklärt, dass der Antrag der Fraktion MIFÜ  in der Weise erweitert wird, dass die Ansiedlung von nicht produzierendem und stillem Gewerbe im Bereich des ehemaligen AOA-Geländes erfolgen soll.

 

Die Erste Bürgermeisterin erinnert daran, dass sich der Bauausschuss und der Gemeinderat bereits sehr intensiv mit der Thematik der künftigen Entwicklung im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 100/GAUTING befasst haben und dass in diesem Zusammenhang bereits drei Mal juristische Fachvorträge erfolgt sind.

 

Sachvortrag Herr Beisse: Er weist darauf hin, dass für eine gewerbliche Nutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zum vorhandenen reinen Wohngebiet ein aktiver Lärmschutz benötigt würde. Er erklärt weiter, dass die Festlegung von stillem Gewerbe in Bereich des AOA-Geländes rechtlich problematisch sei und jedenfalls zu einer Baurechtsbeschränkung und damit zu einem Planungsschaden führen kann.

 

Herr Winkelkötter weist darauf hin, dass die zentrale Frage ist, welche Nutzungen zu einem konkreten Standort passen. Für den gesamten Landkreis Starnberg gebe es relativ wenig Nachfrage nach Büronutzung.

 

Herr Hörmann erläutert, dass Ausgangslage für die gutachtliche Untersuchung durch CIMA war, dass westlich der Bahnlinie in Gauting eine Quartierversorgung gewünscht wird. Daher ist für diesen Bereich von einer Verkaufsfläche von maximal 1.200 qm ausgegangen worden. Der Edeka-Markt in Stockdorf und der am Bahnhof geplante Vollsortimenter haben andere Dimensionen. Die Untersuchungen von CIMA haben das Ergebnis erbracht, dass mit der maximalen Größe von 1.200 qm Verkaufsfläche keine negativen städtebaulichen Folgen für andere Bereiche in Gauting verbunden sind.

 

Wortmeldungen durch GRin Lüst, GR Deschler, GRin Eiglsperger, GR Eck, GR Vilgertshofer, GR Jaquet, GRin Klinger


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass im Bauleitplanverfahren bzw. bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände des ehemaligen AOA-Apparatebaus, die Ansiedelung nicht produzierenden und stillen Gewerbes, statt des geplanten Vollsortimenters aufgenommen wird.


 

Damit ist der Antrag abgelehnt.