Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Heckl

 

Wortmeldung: GRe Pahl, Hundesrügge, Franke, Vilgertshofer

 

GRin Pahl kann den Beschlussvorschlag nicht mittragen. Sie begründet dies damit, dass die Unterbringung der Krippenkinder im 1. OG bei einem Notfalleinsatz, der eine Evakuierung des Gebäudes erforderlich mache, die Sicherheit der Kinder gefährde. Auch im Alter von 18 Monaten könne ein Kind nicht ohne Begleitung ins Erdgeschoss kommen. Da es sich um einen Neubau handele, schlägt sie vor, die Konzeption zu ändern.

In Hinblick auf die Verpflichtung der Gemeinde, Krippenplätze ab dem 1. Lebensjahr bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, sehe sie die gewünschte Erhöhung des Krippenalters auf 18 Monate als unfair gegenüber anderen Kindertageseinrichtungen. Auch das Waldorfkinderhaus erhalte staatliche Fördermittel.

 

GR Vilgertshofer schlägt vor, dass das Waldorfkinderhaus sein Konzept in der nächsten Sitzung vorstellen solle, bevor eine Abstimmung erfolge.

 

Er stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, das Thema auf die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Antrag von GR Vilgertshofer zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben.

 

Ja 6  Nein 6

Der Antrag ist somit abgelehnt.


Beschluss:

 

1.      Der Haupt- u. Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0917.

 

2.      Der Haupt- u. Finanzausschuss beschließt die Aufnahme von Krippenkindern im Waldorfkindergarten am dem 18. Lebensmonat.