Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRE Ebner, Vilgertshofer, Jaquet, Mc Fadden, Moser, Franke, Dr. Rüchard, Klinger, Hundesrügge, Rindermann, Knape

Zu Ziffer 7.1 der Anlage zur Satzung außerdem Herr Luft, Vorsitzender des Jugendbeirates

 

Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger fragt ab, ob die Anregungen welche Herr Martin (ADFC) per Email zugesandt hat, mitbehandelt werden sollen. Dem wurde einvernehmlich zugestimmt.

Es folgen Abstimmungen zu den einzelnen beanstandeten Punkten.

 

Anträge zu:

Ergebnis:

§ 5 Abs. 2

„hierfür entsprechende Fahrradständer“ ist zu unpräzise.

Formulierung belassen

14:8 angenommen

§ 5 Abs. 3

Es sollte eine Formulierung zur Qualität der Fahrradständer eingefügt werden.

Ergänzender Antrag von GR Ebner: nach Satz 1 ist folgendes einzufügen „Vorderradklemmer sind nicht zulässig“

22:0 angenommen

 

§ 5 Abs. 7

 

Umformulierung: „Sind fünf oder mehr Fahrradstellplätze herzustellen, so ist jeder 5. Abstellplatz mit einer Elektroladestation auszustatten.“

18:4 angenommen

 

§ 6

Umformulierung da durch den Hinweis auf verfahrensfreie Bauvorhaben eine Hintertür zur Umgehung der Regelung geöffnet werden könnte.

Formulierung belassen

22:0 angenommen

Anlage zur Satzung

 

Ziffer 1.2

Ergänzung dass die Angaben pro Wohneinheit gelten.

Ergänzung bei Kfz-Stellplätze: „je Wohneinheit“

22:0 angenommen

 

Ergänzender Antrag von GR Ebner: Zahl der Stellplätze für Fahrräder „bis 50 m² Wohnfläche (WF) 2 FSt, ab 50 m² bis 150 m²  WF 4 FSt, ab 150 m² 6 FSt“

14:8 angenommen

 

Ziffer 4.2

Kino, Freibad usw. sehr knapp bemessen

Formulierung belassen

22:0 angenommen

Ziffer 5.8

Kegler kommen häufiger mit den Kfz.

Formulierung belassen

22:0 angenommen

 

Ziffer 6.2

Doppelt so viele Kfz-Plätze als Fahrradstellplätze.

Missverständnis wegen unterschiedlicher Berechnungsmaße (Sitzplätze, m²).

Formulierung belassen

19:3 angenommen

 

Ziffer 6.4

Für Fahrradtourismus zu wenig Stellplätze.

Formulierung belassen

19:3 angenommen

Ziffer 7.1

und Ziffer 7.2

Zu wenige Fahrradstellplätze für die Schüler.

Herr Luft plädiert für eine deutliche Erhöhung der Fahrradstellplätze, da eine große Zahl von Schülern mit dem Fahrrad zur Schule käme.

5 FSt je Klasse bei Grundschulen,

17:5 angenommen

 

Antrag GRin Franke: 15 FSt pro Klasse bei weiterführenden Schulen

10:12 abgelehnt

 

10 FSt bei weiterführenden Schulen

17:5 angenommen

 

Ziffer 7.3

„hiervon für Besucher in 75 %“ streichen

19:3 angenommen

 

Formulierungen aus der Fahrradabstellsatzung von Unterschleißheim:

Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckfremd genutzt werden.

Bereits in § 2 Abs. 2 vorhanden.

22:0 angenommen

 

Fahrradabstellplätze sollen über einen Wetterschutz verfügen.

Eine Formulierung dass die Fahrradstellplätze über einen Wetterschutz verfügen müssen, in Satzung aufnehmen.

2:20 abgelehnt

 

Fahrradabstellplätze sollen mit einem Fahrradparksystem ausgestattet werden, das ein stabiles Abstellen sowie ein Anschließen des Fahrradrahmens ermöglicht (vergleiche ADFC-zertifizierte Fahrrad-Parksysteme).

Formulierung abändern

5:17 abgelehnt

 

Anmerkung von GR Ebner in Punkt 6.1 der Anlage zur Satzung als einheitliches Maß die „Gastraumfläche“ zu verwenden.


Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0924/XIV.WP.

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Gauting zur Herstellung und Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und der Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Stellplatzsatzung) inklusive ihrer Anlage jeweils in der in der Gemeinderatssitzung am 22.10.2019 geänderten Form zu erlassen und damit die vorhergehende Stellplatzsatzung der Gemeinde Gauting  einschließlich aller Änderungen außer Kraft zu setzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte bis zum Inkrafttreten der Satzung durchzuführen.