Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Herr Donner
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0936.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Festsetzung der jährlichen Zuschüsse an die Feuerwehren in der Gemeinde Gauting für Gemeinschaftsveranstaltungen (incl. Pauschalbetrag für Verpflegung bei Einsätzen über 4 Stunden – Art. 9 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz – BayFwG) wie folgt:
Freiwillige Feuerwehr Gauting 1.850,00 €
Freiwillige Feuerwehr Stockdorf 950,00 €
Freiwillige Feuerwehr Buchendorf 400,00 €
Freiwillige Feuerwehr Oberbrunn 400,00 €
Freiwillige Feuerwehr Unterbrunn 400,00 €
3. Die Mittel für die Zuschussgewährung 2020 stehen unter den Haushaltsstellen 1.13110.63110 bis 1.13150.63110 zur Verfügung. Für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 sind entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt eingeplant.
4. Dieser Beschluss gilt für die Zuschussgewährungen aus Haushaltsmitteln für die Jahre 2020 bis 2024. Für die Auszahlung in diesen Jahren ist kein besonderer Beschluss mehr erforderlich.
Die Beträge sind im jeweiligen Haushaltsjahr nach Rechtskraft des Haushaltsplans an die Feuerwehren in einer Summe auszubezahlen. Für 2020 erfolgt die Auszahlung Anfang des Jahres 2020 nach dem gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 15.10.2019. Ein Nachweis über die verbrauchten Mittel ist dem Geschäftsbereich 3 spätestens am Ende des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen.
Im Jahr 2024 wird über die Weitergewährung und Höhe der Zuschüsse erneut beraten und Beschluss gefasst.
GR Hofstätter nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.