Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Donner

 

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0936.

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Festsetzung der jährlichen Zuschüsse an die Feuerwehren in der Gemeinde Gauting für Gemeinschaftsveranstaltungen (incl. Pauschalbetrag für Verpflegung bei Einsätzen über 4 Stunden – Art. 9 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz – BayFwG) wie folgt:

 

Freiwillige Feuerwehr Gauting                 1.850,00 €

     Freiwillige Feuerwehr Stockdorf                       950,00 €

     Freiwillige Feuerwehr Buchendorf                     400,00 €

     Freiwillige Feuerwehr Oberbrunn                      400,00 €

     Freiwillige Feuerwehr Unterbrunn                     400,00 €

 

3.      Die Mittel für die Zuschussgewährung 2020 stehen unter den Haushaltsstellen 1.13110.63110 bis 1.13150.63110 zur Verfügung. Für die Finanzplanungsjahre 2021 bis 2023 sind entsprechende Mittel im Verwaltungshaushalt eingeplant.

4.      Dieser Beschluss gilt für die Zuschussgewährungen aus Haushaltsmitteln für die Jahre 2020 bis 2024. Für die Auszahlung in diesen Jahren ist kein besonderer Beschluss mehr erforderlich.

Die Beträge sind im jeweiligen Haushaltsjahr nach Rechtskraft des Haushaltsplans an die Feuerwehren in einer Summe auszubezahlen. Für 2020 erfolgt die Auszahlung Anfang des Jahres 2020 nach dem gefassten Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 15.10.2019. Ein Nachweis über die verbrauchten Mittel ist dem Geschäftsbereich 3 spätestens am Ende des jeweiligen Kalenderjahres vorzulegen.

Im Jahr 2024 wird über die Weitergewährung und Höhe der Zuschüsse erneut beraten und Beschluss gefasst.


 

GR Hofstätter nimmt aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.