Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Bettina Spreng, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 01.10.2019, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und 2
sowie Unterschreitung der geforderten Zahl der Bäume auf dem Grundstück nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 / GAUTING.
Den erforderlichen
Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der
Grundflächen 1 und 2 wird nicht zugestimmt, da die Grundzüge der Planung berührt
werden. Es sind keine bzw. nur zwei bestandsbedingte Überschreitungen im
Bebauungsplangebiet vorhanden.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2
BauGB hinsichtlich der Unterschreitung der Zahl der geforderten Bäume wird
nicht befürwortet. Die vorhandenen Bäume der Nachbargrundstücke sind nicht
heranzuziehen.
Der Freiflächengestaltungsplan soll
Bestandteil der Baugenehmigung werden.