Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsperger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin Bettina Spreng, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.10.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und 2 sowie Unterschreitung der geforderten Zahl der Bäume auf dem Grundstück nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 / GAUTING.

 

Den erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Grundflächen 1 und 2 wird nicht zugestimmt, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es sind keine bzw. nur zwei bestandsbedingte Überschreitungen im Bebauungsplangebiet vorhanden.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Unterschreitung der Zahl der geforderten Bäume wird nicht befürwortet. Die vorhandenen Bäume der Nachbargrundstücke sind nicht heranzuziehen.

Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.