Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Architektin Susanne Hofstetter, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.10.2019, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

Frage 1: Ist diese Variante 1A bzw. 1B so umsetzbar?

 

Nein. Es sind keine Wohngebäude mit vergleichbaren Grundflächen und Wandhöhen in der Umgebung vorhanden.

 

 

Frage 2: Ist diese Variante 2A bzw. 2B so umsetzbar?

 

Siehe Antwort zur Frage 1.

 

 

Frage 3: Ist diese Variante 3 so umsetzbar?

 

Ja.

 

 

Frage 4: Ist diese Variante 4 so umsetzbar?

 

Ja.

 

 

Frage 5: Ist diese Variante 5 so umsetzbar?

 

Ja.

 

 

Frage 6: Ist diese Variante 6 so umsetzbar?

 

Siehe Antwort zur Frage 1.

 

 

Frage 7: Ist diese Variante 7 so umsetzbar?

 

Ja.

 

 

Die Varianten 3, 4, 5 und 7 fügen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

 

Die Varianten 1 a und b, 2 a und b und 6 fügen sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche und Wandhöhe findet.

 

 

Die Gestaltung der geänderten Dachlandschaft ist durch das Landratsamt Starnberg zu überprüfen.

 

Beim Bauantrag sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten der Planung einzutragen.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.