Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Frage 1: Ist diese Variante 1A bzw. 1B so umsetzbar?
Nein. Es sind
keine Wohngebäude mit vergleichbaren Grundflächen und Wandhöhen in der Umgebung
vorhanden.
Frage 2: Ist diese Variante 2A bzw. 2B so umsetzbar?
Siehe Antwort zur Frage
1.
Frage 3: Ist diese Variante 3 so umsetzbar?
Ja.
Frage 4: Ist diese Variante 4 so umsetzbar?
Ja.
Frage 5: Ist diese Variante 5 so umsetzbar?
Ja.
Frage 6: Ist diese Variante 6 so umsetzbar?
Siehe Antwort zur
Frage 1.
Frage 7: Ist diese Variante 7 so umsetzbar?
Ja.
Die Varianten 3, 4, 5 und 7 fügen sich nach
Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die Varianten 1 a und b, 2 a und b und 6
fügen sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche und Wandhöhe findet.
Die Gestaltung der geänderten Dachlandschaft ist durch das Landratsamt Starnberg zu überprüfen.
Beim Bauantrag
sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten
der Planung einzutragen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.