Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der WSM Architekten, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.07.2019 bzw. 17.10.2019, gestellten Fragenkatalog wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

 

Das Bauvorhaben (Varianten 1-4) entspricht nicht den Festsetzungen Baulinienplanes Nr. 7 / GAUTING. Der Bebauungsplan legt neben den Baulinien auch einen Gebäudetyp fest.

 

Die Varianten 1 – 4 weichen vom Gebäudetyp (Dachneigung) und Baugrenzen ab.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und bereits Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet vorhanden sind.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.