Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu
dem im Bauvorbescheidsantrag nach
den Plänen der WSM Architekten, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 16.07.2019 bzw. 17.10.2019, gestellten Fragenkatalog wird das
gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Das Bauvorhaben (Varianten 1-4) entspricht
nicht den Festsetzungen Baulinienplanes Nr. 7 / GAUTING. Der Bebauungsplan legt
neben den Baulinien auch einen Gebäudetyp fest.
Die Varianten 1 – 4 weichen vom Gebäudetyp
(Dachneigung) und Baugrenzen ab.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31
Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden und bereits Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet vorhanden sind.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.