Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu der im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Architekten Anton Leinauer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.07.2019 bzw. 17.10.2019,
gestellten Frage (Variante 3) wird wie folgt Stellung genommen:
Ist
auf dem Grundstück die Bebauung mit zwei Wohneinheiten und Garagen baurechtlich
möglich?
Variante 3:
Wird befürwortet,
da aufgrund erheblicher Baugrenzenüberschreitungen (z. B. Fl. Nrn. 22/34;
22/19; 22/16; 22/17 etc.) die Festsetzung der Baugrenzen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes nicht mehr anwendbar sind.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein.
Hinweis an das Landratsamt:
Die Erschließung der Variante 3 (westl. Gebäude) wird kritisch gesehen (Situierung der Garage).