Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu der im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Anton Leinauer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.07.2019 bzw. 17.10.2019, gestellten Frage (Variante 3) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Ist auf dem Grundstück die Bebauung mit zwei Wohneinheiten und Garagen baurechtlich möglich?

 

Variante 3:

 

Wird befürwortet, da aufgrund erheblicher Baugrenzenüberschreitungen (z. B. Fl. Nrn. 22/34; 22/19; 22/16; 22/17 etc.) die Festsetzung der Baugrenzen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr anwendbar sind.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Umgebungsbebauung ein.

 

 

Hinweis an das Landratsamt:

Die Erschließung der Variante 3 (westl. Gebäude) wird kritisch gesehen (Situierung der Garage).