Sitzung: 05.11.2019 BA/076/XIV.WP
Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass
der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.
Büroweg zur Kenntnis:
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der
Architekten Lugauer/Bachmaier Architekten,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.10.2019,
wurde am 21.10.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein
Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Hinweis:
Auf
dem Nachbargrundstück (Fl.Nr. 1478 / 10) ist ein Baum zum Erhalt festgesetzt.
Dieser darf durch die Baumaßnahme (z. B. beim Bau der Doppelgarage) nicht
geschädigt werden!