Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 

 


Büroweg       zur Kenntnis:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architekten Lugauer/Bachmaier Architekten, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.10.2019, wurde am 21.10.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

 

 

Hinweis:

Auf dem Nachbargrundstück (Fl.Nr. 1478 / 10) ist ein Baum zum Erhalt festgesetzt. Dieser darf durch die Baumaßnahme (z. B. beim Bau der Doppelgarage) nicht geschädigt werden!