Sitzung: 05.11.2019 BA/076/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: Ö/0946/XIV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Begründung des Antrags durch GRin Eiglsperger
GR Vilgertshofer regt an, dass ein Zaun für den Bedarf des Sichtschutzes
1,80 m hoch sein müsste. Daneben wäre zu prüfen, ob bei bewohnten Grundstücken,
die nicht unmittelbar an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegen, evtl.
höhere Zäune aus Sicherheittsgründen zugelassen werden sollten.
GR Deschler bittet um Prüfung, welche Regelungen zu Einfriedungen bei
anderen Kommunen getroffen worden sind; daneben sollten der Bay. Gemeindetag
und Städtetag um Auskunft angefragt werden, welche Regelungen sinnvoll sind.
GRin Cosmovici spricht sich dafür aus, die Blickbeziehungen in die
Gartenbereiche der Grundstücke weiterhin zu erhalten. GR Jaquet bemängelt, dass
sich viele Eigentümer nicht an die Vorgaben der Einfriedungssatzung halten.
Die Erste Bürgermeisterin fasst die Diskussion zu diesem Thema zusammen
und sagt zu, dass die Verwaltung die genannten Aspekte aufnehmen und prüfen
wird.
Beschluss:
- Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0946).
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, anhand des Antrags der Unabhängigen Bürger Gauting (UBG) vom
02.10.2019 eine Neufassung der Einfriedungssatzung der Gemeinde Gauting zu
erarbeiten. Dabei ist auch das Verhältnis der Einfriedungssatzung zu
Einfriedungsregelungen in Bebauungsplänen zu prüfen.