Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Begründung des Antrags durch GRin Eiglsperger

GR Vilgertshofer regt an, dass ein Zaun für den Bedarf des Sichtschutzes 1,80 m hoch sein müsste. Daneben wäre zu prüfen, ob bei bewohnten Grundstücken, die nicht unmittelbar an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegen, evtl. höhere Zäune aus Sicherheittsgründen zugelassen werden sollten.

GR Deschler bittet um Prüfung, welche Regelungen zu Einfriedungen bei anderen Kommunen getroffen worden sind; daneben sollten der Bay. Gemeindetag und Städtetag um Auskunft angefragt werden, welche Regelungen sinnvoll sind.

GRin Cosmovici spricht sich dafür aus, die Blickbeziehungen in die Gartenbereiche der Grundstücke weiterhin zu erhalten. GR Jaquet bemängelt, dass sich viele Eigentümer nicht an die Vorgaben der Einfriedungssatzung halten.

Die Erste Bürgermeisterin fasst die Diskussion zu diesem Thema zusammen und sagt zu, dass die Verwaltung die genannten Aspekte aufnehmen und prüfen wird.

 

Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0946).

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, anhand des Antrags der Unabhängigen Bürger Gauting (UBG) vom 02.10.2019 eine Neufassung der Einfriedungssatzung der Gemeinde Gauting zu erarbeiten. Dabei ist auch das Verhältnis der Einfriedungssatzung zu Einfriedungsregelungen in Bebauungsplänen zu prüfen.