Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GR Eck, GRin Eiglsperger, GRin Lüst, GR Platzer M., GRin Klinger, GR Moser
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der
Architektin Anja Schneider-Zach, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.10.2019,
gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche
Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:
- Ist die Errichtung von 4 Doppelhäusern
hinsichtlich der Gebäudetypologie und ihrer Situierung (Grundfläche,
Geschossfläche, Länge/Breite/Höhe, Anzahl der Geschosse, Abstandsflächen,
Lage, Ausrichtung) auf den Grundstücken – wie in der Planzeichnung
dargestellt – planungsrechtlich zulässig?
Nein,
die städtebauliche Verdichtung würde zu einer ortsplanerisch nicht
verträglichen Situation führen.
- Ist die geplante Bauweise, Dachform und
Dachneigung wie dargestellt planungsrechtlich zulässig?
Ja
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Der Stellplatzbedarf ist durch das
Landratsamt Starnberg zu überprüfen und zu sichern.
Beim Bauantrag
sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten
der Planung einzutragen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen.