Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Eck, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

 

Wortmeldung: GRe Franke, Ebner

 

GRin Franke erklärt, dass sie der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hinsichtlich der Kündigungsandrohung nicht zustimmen könne und begründet damit ihr Abstimmungsverhalten in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Vielmehr solle man Vertragsänderungen durch Einigung mit dem Theaterforum erzielen.

 

GR Ebner weist seine Kollegin darauf hin, dass die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses nichtöffentlich seien und daher das Abstimmungsverhalten der Mitglieder nicht öffentlich bekanntgegeben werden dürfe.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger weist GRin Franke ausdrücklich darauf hin, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung das Wort „Kündigung“ nicht beinhalte.


Beschlüsse:

 

ERSTER Beschluss:

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0940) und vom Prüfbericht für 2017 des  Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.11.2019.

2.      Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2017 mit den in der Anlage 2 aufgeführten Ergebnissen gem. Art. 102 Abs. 3 GO

 

Ja 18  Nein 4

 

ZWEITER Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Ersten Bürgermeisterin für das Rechnungsjahr 2017, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2017 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung vom 14.11.2019, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Ja 21  Nein 0


Aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nimmt die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger an der Abstimmung über den zweiten Beschlussvorschlag nicht teil.

 

Nach erfolgter Abstimmung weist Frau Seyberth darauf hin, dass im Beschlussvorschlag der Verwaltung irrtümlich ein falsches Datum des Prüfberichts eingetragen wurde. Dieses müsse auf den 14.11.2019 korrigiert werden.

 

Nach einstimmiger Genehmigung durch die Ratsmitglieder erfolgt die nachträgliche Schreibfehlerberichtigung in den Beschlüssen entsprechend.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Änderungen sind in den Beschlüssen bereits beinhaltet.