Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GR Moser weist darauf hin, dass der Abriss-Beschluss für das Bahnhofsgebäude vom 29.06.2010 mit Beschluss vom 24.01.2017 ausgesetzt wurde. Er beantragt, den ursprünglichen Abriss-Beschluss vom 29.06.2010 endgültig aufzuheben. 

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert ihren Ratskollegen, dass er einen Antrag stellen müsse. Ferner sei der Abriss-Beschluss nicht Gegenstand der städtebaulichen Förderung und damit nicht Bestandteil des heutigen Themas.

Grundsätzlich stimme sie jedoch GR Moser zu, dass der Beschluss formal aufgehoben werden müsse. Die Verwaltung prüfe derzeit, welches Gremium für die Aufhebung des Beschlusses zuständig sei, da der Abrissbeschluss im Gemeinderat gefasst wurde, jedoch grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses falle. Nach Klärung der Zuständigkeit wird die Behandlung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0951) vom 11.11.2019.

 

2.         Der Gemeinderat erkennt den Bedarf an der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting. Ziel der Durchführung dieser städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die Beseitigung der in diesen Bereichen vorhandenen städtebaulichen und strukturellen Defizite sowie eine Aufwertung und Stärkung der Funktionen und städtebaulichen Qualitäten.

 

3.         Der Gemeinderat fasst daher den Beschluss, für die Gemeinde Gauting die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Programmjahr 2020 zu beantragen, um die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting durch die Beantragung von Städtebaufördermitteln finanziell zu unterstützen.

 

4.         Folgende Projekte sind im Jahresantrag der Gemeinde Gauting für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Jahr 2020 und die anschließenden Fortschreibungsjahre zur Förderung anzumelden und im Haushalt der Gemeinde enthalten:

 

Zeitraum der Durchführung mit Kostenschätzung in EURO:

 

2020

2021

2022

2023

Umgestaltung Bahnhofsareal

(Bahnhofplatz, P+R-Gelände,

nördlicher Teil Bahnhofstraße)

 

2.125.000 €

2.125.000 €

 

Sanierung Bahnhofsgebäude

mit neuem Anbau

(vorbehaltlich gesonderter

Entscheidungen Gemeinderat)

 

 

100.000 €

690.000 €

690.000 €

Projektfonds

20.000 €

20.000 €

20.000 €

20.000 €

Gestaltungsleitfaden für Projektfonds

20.000 €

 

 

 

Städtebauliche Beratungsleistungen

10.000 €