Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Pahl gibt bekannt, dass sie nach wie vor gegen den geplanten Standort für den Handwerkerhof sei, da sich die Fläche im Landschaftsschutzgebiet befinde.
Sie werde jedoch für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans stimmen, da hiervon 4 Flurnummern betroffen seien.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass sich die Fläche für den Handwerkerhof nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet befinde.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0952) vom 08.11.2019.
2. Zur
Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt werden die Stellungnahmen der nachfolgend
aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Beteiligung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der Unterlagen über die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting
für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting,
entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:
2.1 Wasserwirtschaftsamt Weilheim
2.2 Regierung v. Obb.
2.3 Handwerkskammer für München u. Oberbayern
2.4 Untere Naturschutzbehörde
3. Es wird festgestellt, dass im Rahmen
der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der
Unterlagen über die 47. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen
Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting keine Anregungen
vorgetragen worden sind.
4. Der Gemeinderat fasst den
Feststellungsbeschluss zur 47. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen
Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting in der Fassung vom 19.11.2019.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung für die 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße in Gauting zu beantragen und nach Vorliegen der Genehmigung diese 47. Änderung des Flächennutzungsplanes durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
Aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nimmt GR Deschler an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.