Nachtrag: 20.11.2019

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0958) vom 21.11.2019.

 

2.         Berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

2.1       IHK für München und Oberbayern

2.2       Kreisbauamt

2.3       Untere Immissionsschutzbehörde

2.4       AWISTA

2.5       Handwerkskammer für München und Oberbayern

2.6       Untere Naturschutzbehörde

2.7       Wasserwirtschaftsamt

2.8       Gemeindeverwaltung

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. §  4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.         Der Bauausschuss fasst unter Berücksichtigung der beschlossenen Anpassungen und redaktionellen Änderungen den Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand in der Fassung vom 26.11.2019.

 

5          Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING nach Erteilung der Genehmigung für die zugehörige 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Gauting unverzüglich öffentlich bekannt zu machen und den Bebauungsplan in Kraft zu setzen.

 


GR Deschler gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.