Sitzung: 26.11.2019 BA/077/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0960/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0960) vom 20.11.2019 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/OBERBRUNN für
Teilbereiche beidseits der Hochstadter Straße.
2. Der
Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den
Bebauungsplan Nr. 2/OBERBRUNN für Teilbereiche beidseits der Hochstadter Straße
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
3. Das
Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 20, 20/4, 28, 29 Tfl., 76 Tfl. und
77/4 Tfl. der Gemarkung Oberbrunn.
4. Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplans ist, mittels einer ortstypischen Gebäudestruktur
sowie unter Erhalt und Schaffung von qualitativ hochwertigen Grünflächen den
Übergang vom Innen- zum Außenbereich zu definieren. Dazu soll der nordöstliche
Ortsbereich mit Einzelhäusern abgerundet werden, es sollen Streuobstwiesen
ausgewiesen werden und es soll teilweise eine Nachverdichtung mit Wohnen im
Ortsbereich erfolgen.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Winzinger aus Utting
beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstandenen
und entstehenden Planungskosten, wurden mit den beiden Eigentümerparteien
bereits städtebauliche Verträge abgeschlossen.
7. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Verfahren entsprechend den Vorschriften
des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne
Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen. Der Flächennutzungsplan ist
zu berichtigen.
8. Der
Bauausschuss nimmt den vorgestellten ersten Planentwurf des Bebauungsplans Nr.
2/OBERBRUNN für Teilbereiche beidseits der Hochstadter Straße zustimmend zur
Kenntnis.
9. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/OBERBRUNN auf
Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu
betreiben und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1
und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.