Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0961) vom 20.11.2019 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 59A-1/STOCKDORF für ein Sondergebiet zwi­schen Kraillinger Straße und Würm. Die Begründung ist Bestandteil der Beschluss­fassung.

 

2.         Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

3.         Die Anregungen von Seiten der Grundstückseigentümer werden, wie in der Begrün­dung dargestellt, berücksichtigt.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich Begründung ge­mäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und bestimmt, dass Stellung­nahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.