Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.02.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 95 / Gauting.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung
ist 3 m östlich vom bestehenden zum Erhalt festgesetzten Baum ein einheimischer
und standortgerechter Baum zu pflanzen.