Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Hundesrügge
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0955/XIV. WP.
2. Der Gemeinderat beruft nach pflichtgemäßem Ermessen aus dem
Personenkreis nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG zum Wahlleiter Frau Maike Wendt.
3. Der Gemeinderat beruft nach pflichtgemäßem Ermessen aus dem
Personenkreis nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG zum Stellvertreter des Wahlleiters Herrn
Maximilian Donner.
4.
Die Berufung
des Wahlleiters muss noch vor dem 17.12.2019 der Rechtsaufsichtsbehörde
angezeigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berufung entsprechend
Art. 5 Abs. 1 S. 5 GLKrWG unverzüglich, bereits vor Genehmigung des Protokolls,
der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.