Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRin Hundesrügge


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0955/XIV. WP.

 

2.      Der Gemeinderat beruft nach pflichtgemäßem Ermessen aus dem Personenkreis nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG zum Wahlleiter Frau Maike Wendt.

 

3.      Der Gemeinderat beruft nach pflichtgemäßem Ermessen aus dem Personenkreis nach Art. 5 Abs. 1 GLKrWG zum Stellvertreter des Wahlleiters Herrn Maximilian Donner.

 

4.      Die Berufung des Wahlleiters muss noch vor dem 17.12.2019 der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berufung entsprechend Art. 5 Abs. 1 S. 5 GLKrWG unverzüglich, bereits vor Genehmigung des Protokolls, der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.