Sitzung: 10.12.2019 GR/067/XIV.WP
Vorlage: Ö/0964/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Ergänzende Ausführungen: Frau Wendt
Wortmeldung: GRe Pahl, Knape, Dr. Sklarek, Hundesrügge, Lüst, Klinger, Vilgertshofer, Rindermann, Mc Fadden, Ebner, Jaquet, Moser
GR Knape sieht die Dringlichkeit für die heutige Behandlung nicht gegeben. Er ist der Meinung, dass das Thema in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorbesprochen werden sollte. Des Weiteren wünsche er sich einen Deckungsvorschlag der Verwaltung für die dadurch entstehenden Mehrkosten.
Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass die Entscheidung dem Gemeinderat obliege. Zudem müsse der Rat im Rahmen eines Nachtragshaushaltes die Mittel entsprechend bereitstellen.
Sie gibt zu bedenken, dass es sich zwar um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handele, diese jedoch für die Personalgewinnung und damit für die Bewältigung der Pflichtaufgaben erforderlich sei.
GRin Pahl informiert, dass dieses Thema grundsätzlich auch für Kindergärten wichtig sei, da auch hier die Personalgewinnung sehr schwierig ist. Private Betreiber gewähren – im Gegensatz zu gemeindlichen Kindergärten – oftmals keine Zulagen.
Sie bittet die 1. Bürgermeisterin, das Thema mit den Betreibern der Kindergärten zu besprechen.
GR Moser bittet um eine kurzfristige Unterbrechung der Sitzung.
Die 1. Bürgermeisterin unterbricht die Sitzung um 20.18 Uhr für 5 Minuten.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 20.23 Uhr stellt die 1. Bürgermeisterin die Punkte 2, 3 und 4 des Beschlussvorschlags einzeln zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0964/XIV. WP.
2.Der Gemeinderat
beschließt
a) Die Gemeinde
Gauting gewährt den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden ab 01.01.2020 die
München-Zulage nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2.
Änderungstarifvereinbarung. Teilzeitbeschäftigten erhalten die Zulage entsprechend dem Verhältnis der vertraglich
vereinbarten reduzierten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Beschäftigten (§ 6 TVöD).
Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung
des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom
09.07.2019.
Die Zahlung erfolgt als freiwillige Leistung
in stets widerruflicher Weise.
b) Ab dem Zeitpunkt der Gewährung der
München-Zulage an die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wird gleichzeitig
für diesen Personenkreis die Gewährung der Ballungsraumzulage widerrufen.
c) Die München-Zulage entfällt ersatzlos
1. mit sofortiger Wirkung, wenn deren
Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht
mehr erfüllt sind,
2. zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern
die Ermächtigung seiner Mitglieder zur
Gewährung einer Großraumzulage München nach
Maßgabe der öTV A 35 widerruft.
Ja 22 Nein 0
3. Der Gemeinderat
beschließt, das Gesamtvolumen des ausschüttbaren Leistungsentgelts von bislang
3% schrittweise über einen Zeitraum von 4 bzw. 5 Jahren auf 4 % der ständigen
Monatsgehälter nach § 18 TVöD zu erhöhen.
Voraussetzung
hierfür ist die Änderung der derzeit geltenden Dienstvereinbarung für die
leistungsorientierte Bezahlung hin zu einem Abschmelzen der bisher gewährten
Basisprämie über einen Zeitraum von 4 bzw. 5 Jahren.
Ja 22 Nein 0
4. Die Verwaltung
wird beauftragt, Vollzugsfragen und –regelungen im Büroweg zu entscheiden und
zu vollziehen.
Ja 22 Nein 0