Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Ergänzende Ausführungen: Frau Wendt

 

Wortmeldung: GRe Pahl, Knape, Dr. Sklarek, Hundesrügge, Lüst, Klinger, Vilgertshofer, Rindermann, Mc Fadden, Ebner, Jaquet, Moser

 

GR Knape sieht die Dringlichkeit für die heutige Behandlung nicht gegeben. Er ist der Meinung, dass das Thema in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorbesprochen werden sollte. Des Weiteren wünsche er sich einen Deckungsvorschlag der Verwaltung für die dadurch entstehenden Mehrkosten.

 

Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass die Entscheidung dem Gemeinderat obliege. Zudem müsse der Rat im Rahmen eines Nachtragshaushaltes die Mittel entsprechend bereitstellen.

Sie gibt zu bedenken, dass es sich zwar um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handele, diese jedoch für die Personalgewinnung und damit für die Bewältigung der Pflichtaufgaben erforderlich sei.

 

GRin Pahl informiert, dass dieses Thema grundsätzlich auch für Kindergärten wichtig sei, da auch hier die Personalgewinnung sehr schwierig ist. Private Betreiber gewähren – im Gegensatz zu gemeindlichen Kindergärten – oftmals keine Zulagen.

Sie bittet die 1. Bürgermeisterin, das Thema mit den Betreibern der Kindergärten zu besprechen.

 

GR Moser bittet um eine kurzfristige Unterbrechung der Sitzung.

 

Die 1. Bürgermeisterin unterbricht die Sitzung um 20.18 Uhr für 5 Minuten.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 20.23 Uhr stellt die 1. Bürgermeisterin die Punkte 2, 3 und 4 des Beschlussvorschlags einzeln zur Abstimmung.


Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0964/XIV. WP.

 

2.Der Gemeinderat beschließt

a) Die Gemeinde Gauting gewährt den Tarifbeschäftigten und Auszubildenden ab 01.01.2020 die München-Zulage nach Maßgabe der Bestimmungen der öTV A 35 in der Fassung der 2. Änderungstarifvereinbarung. Teilzeitbeschäftigten erhalten die Zulage  entsprechend dem Verhältnis der vertraglich vereinbarten reduzierten Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Beschäftigten (§ 6 TVöD).

 

Grundlage der Zahlung ist die Ermächtigung des KAV Bayern gemäß des Beschlusses des Hauptausschusses des KAV Bayern vom 09.07.2019.

Die Zahlung erfolgt als freiwillige Leistung in stets widerruflicher Weise.

 

b) Ab dem Zeitpunkt der Gewährung der München-Zulage an die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden wird gleichzeitig für diesen Personenkreis die Gewährung der Ballungsraumzulage widerrufen.

 

c) Die München-Zulage entfällt ersatzlos

1. mit sofortiger Wirkung, wenn deren Voraussetzungen nach der öTV A 35 nicht

mehr erfüllt sind,

2. zu dem Zeitpunkt, zu dem der KAV Bayern die Ermächtigung seiner Mitglieder zur

Gewährung einer Großraumzulage München nach Maßgabe der öTV A 35 widerruft.

 

Ja 22  Nein 0

 

3. Der Gemeinderat beschließt, das Gesamtvolumen des ausschüttbaren Leistungsentgelts von bislang 3% schrittweise über einen Zeitraum von 4 bzw. 5 Jahren auf 4 % der ständigen Monatsgehälter nach § 18 TVöD zu erhöhen.

Voraussetzung hierfür ist die Änderung der derzeit geltenden Dienstvereinbarung für die leistungsorientierte Bezahlung hin zu einem Abschmelzen der bisher gewährten Basisprämie über einen Zeitraum von 4 bzw. 5 Jahren.

Ja 22  Nein 0

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, Vollzugsfragen und –regelungen im Büroweg zu entscheiden und zu vollziehen.

Ja 22  Nein 0