Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschlussvorschlag:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Olaf Syrbe, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.10.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung
außerhalb der Baugrenzen (ca. 6 m²) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 36 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht
befürwortet, da es im Bebauungsplangebiet (Bereich Typ A) keine vergleichbaren
Bezugsfälle gibt und die Grundzüge der Planung berührt werden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
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0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).