Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Olaf Syrbe, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.10.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung außerhalb der Baugrenzen (ca. 6 m²) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da es im Bebauungsplangebiet (Bereich Typ A) keine vergleichbaren Bezugsfälle gibt und die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).