Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 


Büroweg        zur Kenntnis

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architektin Bettina Spreng, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.11.2019, wurde am 03.12.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.